Beschluss zu TOP 5.2
Mit der Aufstellung der Gesamtüberarbeitung (1. Änderung) des Bebauungsplans Biburg Nr. 2 „Gersdorfer Weg“ des Marktes Nennslingen bestehen keine Einwände, da Belange des Marktes Thalmässing nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt